REACH
REACH enthält eine Reihe von Vorschriften für Komponentenlieferanten und Gerätehersteller. Diese Anforderungen werden im Einzelnen im Leitfaden von ENVIRON/COCIR besprochen.
Insbesondere sind unter REACH alle Lieferanten in der Lieferkette (Komponenten, Bauteile, Fertigerzeugnisse etc.) verpflichtet:
- die seit Oktober 2008 auf der REACH-Kandidatenliste geführten, besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) zu deklarieren (Artikel 33)
- den seit Juni 2009 geltenden Stoffbeschränkungen (Artikel 67) nachzukommen
REACH ist grundlegend anders als RoHS. Unter der REACH-Verordnung sind alle in der EU ansässigen Lieferanten verpflichtet, Informationen über den REACH-Compliance-Status ihrer Komponenten, Bauteile, Fertigerzeugnisse etc. zu liefern.
Neue REACH-Stoffdeklarationen alle 6 Monate
Ab August 2009 wird die REACH-Kandidatenliste mit besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) alle sechs Monate aktualisiert. Jeweils im Februar und August wird die neue Stoffliste im Entwurf veröffentlicht, wobei die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beabsichtigt, jedes Jahr etwa 25 neue Substanzen in die Liste aufzunehmen. Die Deklarationspflicht beginnt unmittelbar mit der Veröffentlichung der neuen Liste. Die von der ECHA veröffentlichte Leitlinie zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen (Guidance on Requirements for Substances in Articles) weist darauf hin, dass Komponentenlieferanten und Gerätehersteller, die die Industrie beliefern, ihre Kunden „automatisch“ benachrichtigen müssen, d. h. immer dann, wenn eine Substanz in die Kandidatenliste aufgenommen wird. Für an Privathaushalte gelieferte Produkte muss der Hersteller auf Ersuchen des Kunden innerhalb von 45 Tagen eine Stoffdeklaration zur Verfügung stellen.
Die ECHA-Leitlinie weist außerdem auf Folgendes hin:
Supply chain communication is the most important and effective way of gathering the information needed to identify compliance obligations under REACH. In this regard, establishing communication standards for the supply chain is an important task for the private sector in order to facilitate the implementation of REACH.
[Die Kommunikation in der Lieferkette der wichtigste und effizienteste Weg ist, um die Informationen zu sammeln, die zum Nachweis der REACH-Compliance erforderlich sind. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung von Kommunikationsstandards innerhalb der Lieferkette eine wichtige Aufgabe für die Industrie, um auf diese Weise die Implementierung von REACH zu erleichtern.]
Dieser Kommunikationsstandard ist durch BOMcheck gegeben.
„Philips hat beschlossen, dass wir nicht bei jeder Veröffentlichung einer neuen Liste von jedem unserer Lieferanten neue REACH-Compliance-Daten erhalten möchten“, so Jan-Willem Scheijgrond, Senior Director Environment, Health & Safety von Philips Corporate. „Stattdessen verlangen wir von allen unseren Lieferanten, dass sie ihren REACH-Auflagen durch eine Mitgliedschaft bei BOMcheck nachkommen – der zentralisierten, frei zugänglichen Internet-Datenbank zur Deklaration von Inhaltsstoffen.“
Erfordernis für Expertenempfehlungen zu SVHC-Stoffen in der Lieferkette
Eine der größten Schwierigkeiten für Komponentenlieferanten ist der Zugriff auf Expertenwissen und Informationen, wo in der Lieferkette diese besonders besorgniserregenden Substanzen vorzufinden sind. Beispielsweise haben viele Lieferanten ihr Augenmerk auf PVC als wahrscheinlichste Quelle der reproduktionstoxischen Substanzen DEHP und DBP gerichtet. DEHP und DBP finden sich jedoch auch in Nitril-Butadien-Kautschuk (NBR), das in vielen Haushalts- und Industrieprodukten Anwendung findet. In Proben von NBR-haltigen Komponenten, die in China und Taiwan gefertigt wurden, wurden DEHP- und DBP-Konzentrationen von bis zu 20% Gewichtsprozent nachgewiesen.
Mögliche zukünftige Deklarationspflicht auf Komponentenebene
Ein weiteres bei der ECHA erwogenes Projekt könnte zu sehr viel strengeren Deklarationsauflagen für die besonders besorgniserregende Substanzen der Kandidatenliste führen, und zwar für alle nach Europa importierten Produkte. Die derzeitigen REACH-Leitlinien sehen vor, dass der Grenzwert von 0,1% Gewichtsprozent für das gefertigte bzw. importierte Erzeugnis gilt. Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland und Schweden haben sich jedoch geweigert, diese Auslegung zu akzeptieren. Sie habe nämlich zur Folge, dass Produkte, die außerhalb Europas montiert werden, einer weniger strengen Deklarationspflicht unterliegen als in Europa gefertigte Produkte, bei denen die Pflicht zur Stoffdeklaration in jedem Stadium der Lieferkette gilt. Die Länder argumentieren, dass der Grenzwert von 0,1% für alle Komponenten oder homogenen Teile eines Erzeugnisses gelten müsse. Belgien hat bereits angekündigt, dass es diese Gesetzeslücke für ausländische Hersteller schließen und Compliance-Checks für die einzelnen Komponenten eines Fertigerzeugnisses durchführen wird.
Hersteller und Lieferanten, die ihre Stoffdeklaration über die die Internet-Datenbank BOMcheck vornehmen, sind bereits bestens auf diese Eventualität vorbereitet. Das von der Industrie geleitete BOMcheck-System (www.bomcheck.net) erfasst die Daten zu REACH-Substanzen auf Ebene der Artikelnummern und versetzt sowohl Lieferanten als auch Hersteller in die Lage, allen Aspekten der REACH-Compliance gerecht zu werden.
Für nähere Information wenden Sie sich bitte an Dr Martina Vosteen
on +49 89 1392 832 21





